Wer ein Haus zu kaufen plant, sollte den Ablauf in klare Etappen unterteilen: Finanzierung klären, passendes Objekt finden, prüfen, Kaufvertrag beim Notar abschließen und schließlich übernehmen. Diese Reihenfolge gilt unabhängig davon, ob das Haus über einen Makler oder direkt von privat angeboten wird. Der folgende Leitfaden führt durch jeden Schritt, nennt die dabei üblichen Kosten und zeigt, wo Käufer regelmäßig stolpern.
Schritt 1: Budget und Finanzierungszusage vor der Suche
Bevor überhaupt ein konkretes Objekt besichtigt wird, muss feststehen, wie viel Haus finanziell realistisch ist. Dazu gehört eine ehrliche Aufstellung aus Eigenkapital, monatlich tragbarer Rate und einem Finanzierungsrahmen, den eine Bank tatsächlich bestätigt. Ohne diese Vorarbeit verhandeln viele Käufer über Objekte, die sie sich am Ende gar nicht leisten können.
Zum Budget gehören nicht nur Kaufpreis und Zinsen, sondern auch die Kaufnebenkosten. Diese liegen je nach Bundesland und Verhandlungslage üblicherweise zwischen etwa 9 und 15 Prozent des Kaufpreises und setzen sich zusammen aus:
- Grunderwerbsteuer (unterscheidet sich je nach Bundesland deutlich, aktuelle Sätze vor Ort erfragen)
- Notar- und Grundbuchkosten (üblicherweise rund 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises)
- Maklerprovision, sofern ein Makler eingeschaltet ist
- gegebenenfalls Kosten für Gutachten oder eine Bausubstanzprüfung
Ein häufiger Fehler an dieser Stelle: Käufer kalkulieren nur mit dem Kaufpreis und übersehen, dass Eigenkapital für die Nebenkosten in der Regel nicht mitfinanziert wird. Eine unverbindliche Finanzierungsbestätigung der Bank – nicht nur ein Online-Rechner – ist deshalb vor der ernsthaften Suche sinnvoll. Sie macht bei Besichtigungen zudem einen seriösen Eindruck und beschleunigt spätere Verhandlungen, weil Verkäufer und Makler wissen, dass ein Angebot finanziell hinterlegt ist.
Wo findet man ein Haus zum Kaufen – mit oder ohne Makler?
Ist das Budget geklärt, beginnt die eigentliche Suche. Klassische Immobilienportale bieten meist die Möglichkeit, gezielt nach einem Haus zum Kaufen von privat zu filtern und Angebote ohne Maklerprovision von solchen mit Makler zu trennen. Wer ein Haus zu kaufen privat vorzieht, verhandelt direkt mit dem Eigentümer und spart die Provision, muss dafür aber selbst mehr Recherche- und Prüfarbeit leisten, die sonst der Makler übernimmt.
Neben den großen Portalen lohnt sich bei der Suche nach einem Haus von privat zu kaufen auch der Blick auf lokale Kanäle:
- regionale Kleinanzeigen und Anzeigenblätter
- Aushänge in Supermärkten, bei Sparkassen oder Volksbanken vor Ort
- Mundpropaganda über Nachbarn, Vereine oder lokale Facebook-Gruppen
- direkte Anfragen bei Eigentümern in einer gewünschten Straße oder Siedlung
Ein Haus zum Kaufen von privat findet sich außerdem häufig dann, wenn Eigentümer bewusst keinen Makler beauftragen wollen, etwa bei Erbschaften, die innerhalb der Familie zügig verkauft werden sollen. Solche Objekte tauchen seltener auf den großen Portalen auf und sind entsprechend weniger umkämpft, verlangen aber genauere eigene Prüfung, weil kein Makler als neutrale Zwischenstelle vorhanden ist.
Ein typischer Fehler in dieser Phase: sich auf ein einziges Portal oder einen einzigen Kanal zu beschränken. Wer sowohl klassische Anzeigen als auch private Kontakte nutzt, sieht deutlich mehr Objekte und verhandelt aus einer stärkeren Position, weil er Alternativen kennt.
Schritt 3: Besichtigung und Prüfung von Lage, Bausubstanz und Unterlagen
Bei der Besichtigung selbst zählt mehr als der erste optische Eindruck. Wichtig sind Bausubstanz, Haustechnik, Feuchtigkeit im Keller, Dachzustand und die energetische Qualität, die sich unter anderem am Energieausweis ablesen lässt. Bei älteren Häusern oder Objekten aus privater Hand ohne Maklerbetreuung lohnt sich häufig eine zweite Besichtigung mit einem Bausachverständigen, bevor ein Angebot abgegeben wird.
Parallel zur baulichen Prüfung gehören folgende Unterlagen auf den Tisch, bevor ein Kaufpreis verhandelt wird:
- aktueller Grundbuchauszug (zeigt Eigentümer, Grundschulden und eingetragene Rechte Dritter)
- Baulastenverzeichnis und Flurkarte
- Energieausweis
- bei Bedarf Bauunterlagen, Baugenehmigungen und Nachweise über durchgeführte Sanierungen
Gerade wer ein Haus zu kaufen von privat plant, sollte diese Unterlagen aktiv einfordern, da private Verkäufer sie oft nicht von sich aus vollständig bereithalten – nicht aus böser Absicht, sondern weil ihnen der übliche Ablauf einer Maklertransaktion fehlt. Ein unklarer Grundbuchauszug mit unerwarteten Belastungen ist einer der häufigsten Gründe, warum Käufe später doch platzen oder sich stark verzögern.
Was an dieser Stelle oft schiefgeht: Käufer verlassen sich allein auf mündliche Zusicherungen des Verkäufers zu Zustand, Sanierungen oder Grundstücksgrenzen. Mündliche Aussagen sind im Streitfall kaum durchsetzbar, deshalb gehört jede relevante Zusage schriftlich in den späteren Kaufvertrag oder zumindest in ein dokumentiertes Übergabeprotokoll bei der Besichtigung.
Schritt 4: Kaufvertrag, Notartermin und Nebenkosten
Ist die Preisverhandlung abgeschlossen, folgt der Kaufvertrag. In Deutschland ist ein notarieller Kaufvertrag für jeden Grundstücks- und Hauskauf zwingend vorgeschrieben, unabhängig davon, ob das Haus über einen Makler oder direkt von privat verkauft wird. Der Notar erstellt den Vertragsentwurf meist auf Basis der Angaben beider Parteien und sollte diesen mindestens zwei Wochen vor dem Termin an Käufer und Verkäufer schicken.
Diese Frist ist wichtig: Sie gibt Zeit, den Entwurf in Ruhe zu prüfen, offene Fragen zu klären und bei Bedarf eine unabhängige rechtliche Einschätzung einzuholen. Wer ein Haus zum Kaufen von privat vertraglich absichert, sollte besonders genau auf folgende Punkte im Entwurf achten:
- genaue Bezeichnung des Kaufgegenstands inklusive Inventar, das mitverkauft wird
- vereinbarte Fälligkeitsvoraussetzungen für die Kaufpreiszahlung
- Regelungen zu Mängeln und Gewährleistungsausschluss
- Termin für Besitzübergang, Nutzen und Lasten
- Vormerkung zur Sicherung des Käufers im Grundbuch
Ein häufiger Streitpunkt bei privaten Verkäufen ist der Gewährleistungsausschluss: Private verkaufen ihr Haus üblicherweise unter Ausschluss der Sachmängelhaftung. Das ist rechtlich zulässig, bedeutet aber, dass Mängel, die bei der Besichtigung erkennbar waren oder hätten erkannt werden können, nach der Übergabe kaum noch eingeklagt werden können. Genau deshalb ist die gründliche Prüfung aus Schritt 3 so entscheidend, bevor der Vertrag unterschrieben wird.
Die Notarkosten trägt in der Praxis meist der Käufer, ebenso die Grunderwerbsteuer, die erst nach Vertragsunterzeichnung vom Finanzamt festgesetzt wird. Erst wenn diese Steuer bezahlt ist, stellt das Finanzamt die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die wiederum Voraussetzung für die endgültige Umschreibung im Grundbuch ist.
Schritt 5: Bezahlung, Übergabe und Eintrag ins Grundbuch
Nach der Beurkundung folgt die Zahlungsabwicklung. Der Notar veranlasst zunächst die Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch, die den Käufer vor einem Zweitverkauf desselben Hauses schützt. Erst wenn diese Vormerkung eingetragen ist und alle im Vertrag genannten Fälligkeitsvoraussetzungen erfüllt sind, fordert der Notar den Käufer zur Zahlung des Kaufpreises auf.
Übliche Fälligkeitsvoraussetzungen sind unter anderem:
- eingetragene Auflassungsvormerkung
- Löschung oder Rangrücktritt bestehender Grundschulden des Verkäufers
- gegebenenfalls Verzicht von Vorkaufsberechtigten wie der Gemeinde
Erst nach vollständigem Zahlungseingang erfolgt die tatsächliche Übergabe des Hauses. Bei dieser Übergabe sollten Käufer und Verkäufer gemeinsam ein Protokoll erstellen, das Zählerstände für Strom, Gas und Wasser, den Zustand des Hauses sowie die Übergabe von Schlüsseln und Unterlagen wie Bedienungsanleitungen oder Wartungsnachweisen festhält. Dieses Protokoll ist besonders bei einem Kauf von privat wichtig, weil es im Streitfall als Beleg dient, in welchem Zustand das Haus tatsächlich übergeben wurde.
Den Abschluss bildet die endgültige Umschreibung im Grundbuch, bei der der Käufer als neuer Eigentümer eingetragen wird. Dieser Schritt zieht sich behördenbedingt oft über mehrere Wochen bis Monate hin, ändert aber nichts an der bereits erfolgten Übergabe – rechtlich und wirtschaftlich ist der Käufer ab Zahlung und Übergabe bereits der neue Eigentümer, formal bestätigt wird dies erst mit dem Grundbucheintrag.
Fazit
Der Weg vom Entschluss, ein Haus zu kaufen, bis zum Grundbucheintrag folgt einer festen Abfolge: Finanzierung klären, gezielt suchen, gründlich prüfen, den Vertrag beim Notar sichern und die Übergabe sauber dokumentieren. Wer ein Haus zum Kauf sucht, gewinnt Zeit und Verhandlungsspielraum, wenn er mehrere Suchwege nutzt und sich nicht nur auf ein Portal verlässt.
Bei einem Kauf direkt vom Eigentümer verschieben sich einige Prüfpflichten stärker auf die Käuferseite, weil kein Makler als Puffer zwischen den Parteien steht. Genau dort lohnt es sich, Unterlagen aktiv einzufordern, Zusagen schriftlich festzuhalten und im Zweifel eine unabhängige Prüfung durch Fachleute einzuholen, bevor am Ende ein Kaufvertrag unterschrieben wird.